100 Jahre Burgenland – 100 Jahre Gefecht von Kirchschlag in der Buckligen Welt

  • Erstellt von Ernst Osterbauer

Österreich und Ungarn sowie Deutschland wurde von den siegreichen Alliierten die Schuld am Ersten Weltkrieg (1914-1918) zugewiesen. Österreich unterzeichnete am 10. September 1919 den Friedensvertrag von Saint Germain, der die großen Gebietsabtretungen festschrieb, in dem aber auch ein Gebiet in Westungarn ohne Referendum Österreich zugesprochen wurde. Dieses Gebiet erhielt später den Namen Burgenland, weil das Wort „Burg“ in den Namen der betroffenen ungarischen Komitate Wieselburg (Moson), Pressburg (Pozsony), Ödenburg (Sopron) und Eisenburg (Vas) vorkommt. Am 4. Juni 1920 wurde im Schloss Trianon der Friedensvertrag mit Ungarn unterzeichnet, der auch die Abtretung von Gebieten der westungarischen Komitate zu Österreich enthielt. 
Ungarn wollte Deutschwestungarn nicht verlieren, weil dieser Staat wie Österreich viele Landesteile abtreten musste. Deshalb marschierten ungarische Freischärler in Westungarn ein, welche die österreichischen Sicherheitskräfte (Gendarmerie und Zollwache) in teils heftige Gefechte verwickelten. 
Die ungarische Rebellion spielte für das Zustandekommen der Ödenburger Volksabstimmung eine wichtige Rolle. Am 13. Oktober 1921 wurde auf Intervention Italiens zwischen der ungarischen und österreichischen Regierung eine Vereinbarung über die westungarischen Gebietsabtretungen, den Abzug der Rebellen und über eine Volksabstimmung in Ödenburg beschlossen. Diese Abstimmung geriet zur Farce, denn die Alliierten achteten nur auf einen ruhigen Verlauf, aber nicht auf eine gerechte Abstimmung. Somit wurden Ödenburg und acht weitere Gemeinden Ungarn zugesprochen. 

Landnahme des Burgenlandes
Am 28. August 1921 rückten österreichische Gendarmen von Kirchschlag aus in das neu erworbene Burgenland ein. Österreich durfte bei der Landnahme des Burgenlandes nur Gendarmerie und Zollwache einsetzen. Vorsichtshalber erteilte das österreichische Heeresministerium die Weisung, 12 Bataillone zum Schutz entlang der gesamten österreichischen Landesgrenze  zu stationieren. Nach Kirchschlag wurde das II. Bataillon Infanterieregiment Nr. 5 entsandt. Eine Kompanie verlegte man nach Ungerbach, die den angegriffenen Gendarmerieposten in Lebenbrunn (Burgenland) befreite und eine Kompanie versetzte man nach Hochneukirchen. 
Im Morgengrauen des 5. September 1921 griffen ungarische Freischärler die burgenländischen Gendarmerieposten Deutsch-Gerisdorf und Pilgersdorf an, worauf sich die Gendarmen nach Kirchschlag zurückzogen. Nun bezogen die Soldaten der 5. Kompanie des II. Bataillons an der Landesgrenze Stellung, gerieten aber dabei unter heftiges Maschinengewehrfeuer. Den österreichischen Soldaten gelang es aber zunächst, den Sturmangriff der Ungarn abzuwehren. Wegen der ungünstigen Lage zogen sich die Soldaten bis in die Nähe des Ortseinganges von Kirchschlag zurück. Rasch nahm ein Maschinengewehrführer die plötzlich auftauchenden ungarischen Rebellen unter Feuer. Nach dieser überraschenden Gegenwehr zogen sich die ungarischen Freischärler zurück. 
Der ungarische Vorstoß über die Grenze nach Kirchschlag führte 1921 zur heftigsten Auseinandersetzung auf österreichischem Gebiet. Beim Gefecht von Kirchschlag kamen 10 österreichische Soldaten ums Leben und es gab 17 Verwundete. Insgesamt forderte der Kampf um das Burgenland auf österreichischer Seite 52 Menschenleben.
Das ÖKB-Mitglied Alois Mayrhofer, der diese Unruhen als 8-Jähriger erlebt hatte, verstarb 2020 im Alter von 107 Jahren als letzter Zeitzeuge. 

Gedenkfeier am 4. September 2021
Alle 10 Jahre organisiert die Stadtgemeinde Kirchschlag mit dem ÖKB-Stadtverband eine Gedenkfeier anlässlich dieser Ereignisse. Zu dieser geplanten Feier am Samstag, dem 4. September 2021, werden ÖKB-Verbände aus dem Burgenland, der Steiermark, Wien und Niederösterreich mit dem Festprogramm noch eingeladen werden. 
 

Kirchschlag_web.jpg  Stab des II. Bataillons des Infanterieregiments Nr. 5
Kirchschlag_Denkmal-web.jpg  Kriegerdenkmal in Kirchschlag mit den Namen der 10 Gefallenen d. IR 5
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